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Rechtsgebiet
Familienrecht
Pharagraph
In familienrechtlichen Angelegenheiten besteht erhöhter Beratungsbedarf bei Problemen rund um Ehe und Familie. Hier stellen sich in erster Linie Fragen bezüglich Unterhaltsansprüchen von Ehegatten und Kindern, sowie Vermögensauseinandersetzungen, insbesondere die Regelung des Zugewinnausgleichs und die Auseinandersetzung gemeinsamer Immobilien und sonstiger Vermögenswerte, das Sorgerecht und die Regelung des Umgangs mit minderjährigen Kindern.

Unsere Tätigkeit ist darauf ausgerichtet, alle im Zusammenhang mit Trennung und Ehescheidung klärungsbedürftigen Angelegenheiten mit den Mandanten umfassend zu erörtern, wobei häufig die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe erforderlich ist. In vielen Fällen ist beim Familiengericht sogar die Mitwirkung eines anwaltlichen Vertreters gesetzlich vorgegeben.

Ein erstes Beratungsgespräch kann den Rechtssuchenden oftmals schon in dieser besonderen Lebenssituation helfen.
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