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Rechtsgebiet
Strafrecht
Pharagraph
Das Strafrecht ist für die Betroffenen die einschneidenste Rechtsmaterie. Im Gegensatz zum Zivilrecht, bei dem es meist um die Geltendmachung oder Abwehr von Geld oder geldwerten Ansprüchen geht, drohen nicht selten weitreichende Folgen, wie Geld- und/oder Freiheitsstrafen.

Zur Unterstützung in dieser Extremsituation kann den Betroffenen nur geraten werden sich so früh wie möglich, am besten bereits im Ermittlungsverfahren, von einem strafrechtlich versierten Anwalt vertreten zu lassen.

Als Beschuldigter haben Sie das Recht die Aussage zu verweigern und einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Im Gegensatz zum Betroffenen hat der Rechtsanwalt als Strafverteidiger die Möglichkeit Einsicht in die amtlichen Ermittlungsakten zu nehmen und sich somit einen Überblick über den tatsächlichen Vorwurf und den Wissensstand der staatlichen Organe zu verschaffen. Die Akte muss dem Strafverteidiger grundsätzlich vollständig überlassen werden. Daher sind dem Verteidiger und somit auch dem Mandanten nach Akteneinsicht sämtliche Zeugenaussagen und sonstige Beweismittel bekannt.

Selbstverständlich kann auch eine Betreuung im Falle der Inhaftierung innerhalb der Justizvollzugsanstalt erfolgen. In geeigneten Fällen wird auch die Verteidigung als Pflichtverteidiger übernommen. In den Fällen so genannter notwendiger Verteidigung ist die Mitwirkung eines Verteidigers zwingend geboten. So zum Beispiel, wenn dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird, die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Landgericht stattfindet oder der Beschuldigte seit mehr als 3 Monaten in Haft ist. In diesen Fällen bestellt der Vorsitzende Richter dem Beschuldigten einen Pflichtverteidiger.

In geeigneten Fällen kann der Vorsitzende auch auf Antrag einen Pflichtverteidiger bestellen, z.B. wenn wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint.

Herrn Rechtsanwalt Kühne ist in Strafsachen bundesweit an allen Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten, sowie am Bundesgerichtshof vertretungsbefugt.

Nutzen Sie die Chance von Ihrem Recht zur Einschaltung eines Strafverteidigers Gebrauch zu machen.
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