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Rechtsgebiet
Verkehrsrecht
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10.04.2009
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Das Verkehrsrecht ist eine vielschichtige Rechtsmaterie, die sich in zivilrechtliche, verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Angelegenheiten aufgliedert. Zu unserer Tätigkeit im Verkehrszivilrecht gehört insbesondere die Betreuung unserer Mandanten in Verkehrsunfallsachen, wie die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Unfallgegner, aber auch die Tätigkeit gegenüber der eigenen Versicherung des Mandanten. In verkehrsverwaltungsrechtlichen Angelegenheiten geht es zumeist um Fallgestaltungen, die aufgrund einer Fahrerlaubnisentziehung durch die Verwaltungsbehörde eintreten, sowie beispielsweise auch der Anordnung von medizinisch-psychologischen Untersuchungen (MPU). In verkehrsstrafrechtlichen Angelegenheiten, wie beispielsweise unerlaubtem Entfernen vom Unfallort oder Trunkenheit im Verkehr, die oftmals mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis einhergehen, führen wir nicht nur die Vertretung gegenüber der Polizei und den Behörden, sondern insbesondere auch die Verteidigung vor Gericht. Ferner gehört zum Verkehrsstrafrecht auch das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, betreffend die bußgeldbewehrten Verstöße im Straßenverkehr. Hierzu zählen insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen und Abstandsunterschreitungen, sowie sonstige Fehlverhalten im Straßenverkehr, die nach dem Bußgeldkatalog geahndet werden. Insbesondere bei Anordnung eines Fahrverbots im Bußgeldbescheid kann den Betroffenen nur geraten werden, sich an einen Anwalt zu wenden, der volles Akteneinsichtsrecht hat und überprüfen kann, ob zum Beispiel bei der Messung ein Fehler unterlaufen ist. Selbst eine geringe Herabsetzung der Geldbuße kann schon positive Auswirkungen auf die Bewertung nach dem Punktesystem haben. |
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